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Leistungen



Die Aufgaben beim Bauen sind so unterschiedlich und vielseitig wie die Bedürfnisse, Wünsche und Ansprüche der Bauherren. Ausführliche, persönliche und individuelle Beratung des Bauherren bzw. der Baufrau ist daher Voraussetzung für ein gelungenes Bauvorhaben. Beispielhaft möchten wir Ihnen die schrittweise Vorangehensweise zur Baufertigstellung anhand der neun Leistungsphasen (LPH) der Honorarordnung für Architekten verdeutlichen.
 

Vorangehensweise zur Baufertigstellung

Grundlagenermittlung (LPH 1)
Je genauer Sie sich über die Ziele, die Sie mit Ihrem neuen Haus erreichen wollen informiert haben, umso besser ist es uns möglich, die Planungsschritte umzusetzen und Ihr Wunschhaus zu verwirklichen:

  • Informationen über das Baugrundstück: Lageplan, Einbeziehung des Umfeldes, Bodenbeschaffenheit, Grundwasserstand, Fragen der Erschließung mit Gas, Wasser, Abwasser, Telekommunikation.
  • Festlegungen eines gegebenenfalls vorhandenen Bebauungsplans oder einer Satzung.
  • Nutzungswünsche und individuelle Sonderwünsche in Bezug z. B. auf die Materialien.
  • Raumaufteilung (Zimmergrößen, Sonnenausrichtung, gewünschte Beziehungen der Räume untereinander bzw. Trennungen von Raumfolgen).
  • Festlegung eines Baustils: modern - traditionell - ländlich.
  • Baustoffe (ökologisch / traditionell) und Oberflächen.
  • Grobrahmen einer Kostenkalkulation, Förderprogramme (z. B. zur energiesparenden Bauweise, Denkmalschutz).
  • Gegebenenfalls steuerliche Aspekte / Möglichkeiten der Finanzierung.
Bei der gemeinsamen Sichtung dieser Unterlagen beraten wir Sie unter Berücksichtigung des Baurechtes sowie der wirtschaftlichen und persönlichen Rahmenbedingungen über die mögliche Umsetzbarkeit ihres Vorhabens.
Vorplanung (LPH 2)
Die gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse der Grundlagenermittlung setzen wir für Sie zeichnerisch zu einem Entwurf um. Mittels moderner CAD-Technik ist es uns möglich, Ihnen Varianten zu entwerfen. Die verschiedenen Vorentwürfe bilden die Grundlage für einen Diskussionsprozess, der zu einer für Sie optimalen Baulösung führt. Parallel erfolgt eine Kostenschätzung nach DIN 276, welche die Gesamtkosten überschlägig ermittelt und die vorläufige Grundlage Ihrer Finanzierungsüberlegungen bildet. In diesem Stadium werden die Lage des Baukörpers auf dem Grundstück, Grundrissvarianten, die Baukörperausbildung, verwendete Baumaterialien, die konstruktive Auslegung, Aspekte der rationellen Energienutzung, Vorgaben und Ergebnisse von Verhandlungen mit der Baubehörde sowie die Gesamtoptik des Hauses vorgestellt und erörtert. Sind Rechte der Nachbarn betroffen, so sind diese zur Vermeidung von Streit und Widersprüchen in die Planung einzubeziehen. Sicherheit kann hier eine Bauvoranfrage beim Bauplanungsamt bringen. Auch das Grundbuch des Amtsgerichtes ist auf eventuelle Baulasten und Dienstbarkeiten zu überprüfen.
Entwurfsplanung (LPH 3)
Die Ergebnisse der Vorplanung werden zu einem genehmigungsfähigen Entwurf gezeichnet. Es werden baurechtliche, gestalterische, technische, funktionsbezogene, bauphysikalische und nicht zuletzt wirtschaftliche Aspekte mit einbezogen. Problematische Punkte in der Genehmigungsfähigkeit und Ausnahmen bzw. Befreiungen vom Baurecht werden zusammen mit der Genehmigungsbehörde durchgesprochen. Außerdem errechnen wir die Baukosten und erstellen die Entwurfszeichnungen.
Genehmigungsplanung (LPH 4)
Alle für den Bauantrag notwendigen Unterlagen und Bescheinigungen werden zusammengetragen und bei der Bauordnungsbehörde eingereicht. Dies sind im Regelfall die Grundrisszeichnungen, Ansichten mit Schnitten im Maßstab 1:100, Kubaturen sowie die Berechnungen zur Grundstücksausnutzung, Geschossigkeit und Wohnfläche. Der fertige Bauantrag wird vom Bauherrn überprüft und unterschrieben. Ergänzt wird der Bauantrag um die statische Berechnung und den Wärmeschutznachweis.
Ausführungsplanung (LPH 5)
Die detaillierte Konstruktion wie das Design des Bauobjektes wird mit Ausführungszeichnungen festgelegt. Wir zeichnen Ihnen hierzu detaillierte Pläne in verschiedenen Maßstäben. Insbesondere exakte Statikpläne und Werkpläne der haustechnischen Versorgung (Wasser, Abwasser, Strom, Gas) mit den Angaben der zu verbauenden Materialien bilden die Arbeitsgrundlage für einen reibungslosen Ablauf der Fachhandwerker. Dabei beachten wir als Ingenieurbüro die anerkannten Regeln und den Stand der Technik, so dass Sie bei korrekter Ausführung ein Haus ohne Mängel erwarten können.
Vorbereitung der Vergabe (LPH 6)
In den Leistungsverzeichnissen werden die auszuführenden Bauleistungen, die zu verbauenden Massen und die Ausführungsart detailliert beschrieben. Die Leistungsverzeichnisse sind Vertragsgrundlage für die Handwerksfirmen. Im Ausschreibungsverfahren geben die Handwerker anhand der Verzeichnisse ihre Angebote ab. Vorteile ergeben sich durch die genaue Vergleichbarkeit der Angebote und die Vermeidung von Risikoaufschlägen durch ungenaue Angaben.
Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7)
Anhand der eingegangenen und von uns geprüften Angebote erstellen wir Ihnen einen vergleichenden Preisspiegel. Der preisgünstigste Anbieter, bzw. die Firma die Sie bevorzugen, erhält den Auftrag. Unzuverlässige und unseriöse Bieter können zwar billiger sein, wir nehmen Sie aber wegen der oftmals auftretenden Qualitätsprobleme in der Ausführung und fehlender Termintreue nicht in unsere Kartei auf. Die Beauftragung einer erprobten, vertrauten Fachfirma zahlt sich im Zeitablauf und der Kostensicherheit wieder aus. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch in dem Bestreben im sinnvollen Maß, wie in Bocholt üblich, durch Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe Kosten einzusparen. Bei der Vergabe der einzelnen Gewerke wissen Sie verlässlich, welche Leistungen Sie für welche Kosten erwarten können. Vor der Vergabe können geänderte Ausführungsvarianten und Ausstattungsniveaus den Preis reduzieren.
Bauleitung/ Objektüberwachung (LPH 8)
Unser primäres Ziel ist es, Ihnen in der vorgegebenen Zeit, unter Berücksichtigung des Kostenrahmens ein mängelfreies Haus zu erstellen bzw. umzubauen. Der Weg hierzu ist durch viele Hindernisse und Schwierigkeiten erschwert. Dies sind zum Beispiel Witterung, Lieferschwierigkeiten bei Baustoffen, Probleme mit beauftragten Unternehmern wie fehlerhafte oder nicht fachgerechte Bauausführung Desweiteren stellt die Koordination der einzelnen Gewerke untereinander und verborgene Mängel bei der Substanz von umzubauenden Gebäuden eine Problematik da. Aus diesem Grund sind wir als qualifiziertes Architekturbüro Ihr ständiger Wegbereiter und Vertrauenspartner als Kontrollorgan unabdingbar, um die bei jedem Bauvorhaben auftretenden Schwierigkeiten zu meistern und Mängel rechtzeitig abzustellen. Den Abschluss bildet die technische Abnahme des Bauwerks.
Objektbetreuung und Dokumentation (LPH 9)
Treten Bauausführungsmängel auf oder sind Gewährleistungsansprüche vorhanden, zeigen wir diese gegenüber den Handwerkern an und überwachen die Beseitigung der Mängel. Selbstverständlich erhalten Sie für Ihre Dokumentation Kopien der Zeichnungen und der Berechnungen.

Ihre Beauftragung des Architekturbüros Leson kann stufenweise nach Leistungsphasen erfolgen. Hierbei können aus dem Auftragsumfang nach Absprache einzelne Stufen herausgenommen werden, so dass Sie die Kontrolle über den Umfang unserer Planungsleistungen behalten.

Gerne unterbreiten wir Ihnen nach einer kostenlosen Erstberatung ein entsprechendes Angebot für Ihr Bauvorhaben.
Schallschutz / Wärmeschutz / Statik
Als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz erstellen wir die Wärmeschutz- und Schallschutznachweise in unserem Architekturbüro. Den Engergiepass im Mietwohnungsbau stellen wir Ihnen ebenfalls aus.